Das Auto ist doch noch ziemlich unbekannt. Und es gibt so schöne Logos von Lamborghini & Co. 🤥
7GT Logo entfernen
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Hi, sorry aber doofe Frage: Hast du das Original-Logo entfernt und dann die BMW-Zeichen geklebt oder sind diese "drüber geklebt"?
Hintergrund: ich schaue mich ein wenig, das Original zu entfernen wegen evtl. Rückstände o.ä. -
zu entfernen wegen evtl. Rückstände o.ä
Es gibt keine Rückstände. Ich habe das Logo mit einem dickeren Faden teilweise gelöst. Nachdem es greiftbar war hatte ich den Rest vorsichtig abgezogen. Bei mir blieb nicht zurück. Du kannst aber auch das Logo komplett mit dem Faden entfernen und ggf. Klebereste mit einem normalen Föhn (nicht braten) ablösen. In keinen Fall ist irgendwelche Chemie oder sonstiges Werkzeug notwendig und daher auch keine Gefahr was zu beschädigen. Selbst das Logo bleibt „ganz“.
Trau Dich, da machst Du nix kaputt.
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Ja genau, habe es letztlich an einem warmen Tag gemacht, keinen Fön gebraucht, bei mir mit Zahnseide, geht aber sicher auch mit anderen Fäden, alle Logos entfernt und die neuen aufgeklebt. Reste vom Kleber waren weich und mit dem Fingern abzuziehen, wie bei diesen Tesapads.
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nur ab wann gilt die Regelung?
so, ging ja schneller als gedacht. Wurde jetzt gerade im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt ab Morgen den 01.10.

Dann könnt ihr jetzt die grüne Plakette von der Scheibe kratzen

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Für ausländische Fahrzeuge bleibt die grüne Plackette leider Pflicht, da kein E Kennzeichen.
Oder würde da allenfals die Blaue Plackette welche auf ein Elektrisch angetriebenes Fahrzeug hinweist, auch genügen?
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Nein, das gilt nur für das deutsche E-Kennzeichen. E-Autos ohne E im Nummernschild müssen die Plakette auch dran lassen.
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Für ausländische Fahrzeuge bleibt die grüne Plackette leider Pflicht, da kein E Kennzeichen.
Oder würde da allenfals die Blaue Plackette welche auf ein Elektrisch angetriebenes Fahrzeug hinweist, auch genügen?
also es wurde im Gesetz diese Außnahme hinzugefügt:
ZitatKraftfahrzeuge mit einer Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge nach § 11 der Fahrzeug-Zu-
lassungsverordnung
Da steht nur Kennzeichnung, nicht direkt E-Kennzeichen. Näheres in der Verordnung:
Da steht unter Absatz 4 der Bezug zur blauen Plakette hinten.
Und auch noch im Absatz 5 werden ausländische Elekto-Kennzeichen gleichgestellt.
Das sollte also auch hier bei der grünen Plakette gelten. So lese ich das jedenfalls.
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