Also gemäss KI sieht das wie folgt aus (es war ja auch kein Schaden aus einem direkten Unfall, nur Kratzer. Die Frage stellt sich zudem: wäre das Fahrzeug absolut im TOP Zustand übergeben worden, hätte man nachgefragt und eine schriftliche Bestätigung verlangt, dass keinerlei Nachbesserungen stattgefunden haben vor der Übergabe?)
Nein, der reine Austausch eines Stoßfängers (bzw. der Stoßstange) begründet in der Regel keine merkantile Wertminderung.
Beim Ersetzen eines Stoßfängers handelt es sich rechtlich und technisch meist um einen reinen Schraubteil- bzw. Anbauteilschaden.
Warum entsteht hier meist kein Minderwert?
- Einfacher Austausch: Kunststoffstoßfänger sind reine Verschleiß- und Anbauteile. Wenn eine beschädigte Stoßstange komplett gegen ein fabrikneues Originalteil ausgetauscht und fachgerecht in Wagenfarbe lackiert wird, ist das Fahrzeug technisch und optisch wieder im exakt gleichen Zustand wie vor dem Vorfall.
- Kein Eingriff in die Substanzerhaltung: Es wird weder an der tragenden Karosseriestruktur geschweißt, gerichtet noch geschnitten.
- Kein Marktnachteil: Auf dem Gebrauchtwagenmarkt führt das sachgemäße Erneuern eines Kunststoff-Stoßfängers im Normalfall nicht zu einem Preisabschlag, da kein verbleibender Verborgener Mangel zu befürchten ist. Oft gilt es rechtlich sogar nur als reiner „Schraubschaden“ und nicht einmal als offenbarungspflichtiger Unfallschaden.
Wann es doch eine Wertminderung geben könnte
In seltenen Ausnahmefällen kann selbst beim Stoßfänger eine Wertminderung zugesprochen werden:
- Sicherheits- & Sensorikschäden dahinter: Wenn der Aufprall so stark war, dass das Quermodul, der Pralltopf, Radarsensoren oder das hinter dem Stoßfänger liegende Blech (z. B. das Abschlussblech oder die Karosseriestruktur) beschädigt und gerichtet/geschweißt werden mussten.
- Sehr frühe Erstzulassung: Wenn es sich um ein absolutes Neufahrzeug (z. B. wenige Tage alt oder nur wenige Hundert Kilometer gelaufen) handelt, bei dem selbst kleinste Reparaturen im Kaufvertrag angegeben werden müssen.
Fazit: War nur die Kunststoffhülle der Stoßstange verkratzt oder gebrochen und wurde diese einfach durch ein Neuteil ersetzt, geht der Sachverständige im Gutachten fast immer von 0,00 € merkantiler Wertminderung aus.