Gibt einfach in den Garantiebedingungen diesen Punkt unten.
Also theoretisch ist es wie wenn man bei einer Canon Kamera einen Fremd-Akku verwendet, wenn auch immer was defekt gehen sollte, ist es rechtlich anfechtbar seitens Zeekr.
Und da heutzutage alles aufgezeichnet wird, sich das System alles merkt und Fremdgeräte sofort erkannt werden, wäre ein entsprechender Einwand denkbar.
Ob und wie das im Defektfall jetzt beweisbar ist, ist natürlich eine andere Sache... aber der Kampf um die Garantie könnte einfach länger und teurer ausfallen.
Für die Meisten etwas weit hergeholt, aber gerade bei einer 10jährigen Garantiezeit wäre ich hier doch eher vorsichtig...
9.7 Verletzungen, Verluste, Schäden, Kosten oder Ausfälle, die durch Folgendes verursacht werden, daraus entstehen oder damit in Zusammenhang stehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- Missbrauch, Unfall, Diebstahl, Brandstiftung oder vorsätzliche Beschädigung
- Korrosion, industrieller Niederschlag, Säure- oder Laugenverschmutzung, Steinschlag, chemischer Niederschlag, Baumharz, Vogelkot, Salz, Hagel, Frost, schneebedeckte Straßen, Untertauchen in Wasser, Überschwemmung, Versinken in Schlamm oder Sand, Sturm, Blitzschlag oder andere Umweltbedingungen
- Nicht ordnungsgemäße Wartung gemäß den Empfehlungen von Zeekr
- Nicht rechtzeitig durchgeführte Reparatur des Fahrzeugs nach Auftreten eines Defekts
- Verwendung von nicht originalen Teilen, Zubehör oder Ausrüstung
- Verwendung ungeeigneter Flüssigkeiten oder Schmiermittel
- Nichtbeachtung einer Rückrufaktion von Zeekr
- Nicht Aufrechterhaltung eines sicheren und verkehrssicheren Zustands Ihres Fahrzeugs
- Änderungen oder Verwendung von experimentellen Ausrüstungen