Bitte entschuldigt diesen etwas längeren Offtopic-Beitrag.
@Moderatoren: Verschiebt ihn allenfalls an den korrekten Ort. Ich halte das Thema hier trotzdem für wichtig, weil es beim Sentry-Problem möglicherweise um mehr als eine einzelne Funktion geht.
Gerade bei solchen Themen ist es sinnvoll – auch wenn das emotional nicht immer einfach ist –, zuerst die belastbaren Fakten zu trennen:
Was ist gesichert? Was ist Vermutung? Was wurde vertraglich zugesichert? Welche Leistungen sind tatsächlich geschuldet?
Erst danach sollte man beurteilen, wer für welches Problem verantwortlich ist.
Lieber Werni, nachdem du selbst geschrieben hast, dass dein 7X bei von Rotz gekauft wurde, würde ich die Kritik an Emil Frey Frauenfeld nochmals genau einordnen.
Der wichtigste Punkt:
Bei einem direkt oder parallel importierten Fahrzeug ist keineswegs automatisch sichergestellt, dass Zeekr Schweiz bzw. Emil Frey Garantiegeber sind oder Arbeiten kostenlos ausführen müssen.
Ist die VIN im Schweizer/europäischen Zeekr-System nicht als garantieberechtigt geführt, können Diagnose, Codierung, Softwareinterventionen und Reparaturen kostenpflichtig sein – nicht weil Emil Frey „nicht helfen will“, sondern weil möglicherweise schlicht keine Garantiebeziehung zu diesem Fahrzeug besteht.
Offizielles Schweizer Fahrzeug
Für ein Fahrzeug aus dem offiziellen Schweizer Vertrieb ist die Situation vergleichsweise klar: Zeekr Schweiz bewirbt bis zu 10 Jahre/200'000 km Fahrzeuggarantie sowie 8 Jahre/200'000 km Batteriegarantie und nennt Emil Frey als offiziellen Schweizer Generalimporteur.
Link: https://www.zeekr.ch/de/garantie
Fahrzeug aus einem europäischen Zeekr-Markt
Bei Fahrzeugen etwa aus Deutschland, Schweden oder den Niederlanden sind die Bedingungen marktbezogen; für Deutschland etwa gelten sie für dort verkaufte, zugelassene und betriebene Fahrzeuge.
Zusätzlich gibt es die Continental-Use-Regelung: Eine bestehende Garantie wird für maximal 60 Tage pro Jahr auf Kontinentaleuropa inklusive Schweiz erweitert.
Link: https://www.zeekr.eu/de-de/policy?type=cookie_policy
Wichtig: Diese Regel erzeugt keine Schweizer Herstellergarantie. Sie erweitert nur eine bestehende Garantie des Ursprungsmarktes bei vorübergehender Nutzung im Ausland.
Bei einem dauerhaft in die Schweiz importierten Fahrzeug würde ich deshalb ohne ausdrückliche VIN-bezogene Bestätigung von Zeekr Schweiz nicht voraussetzen, dass Zeekr Schweiz oder Emil Frey Garantieleistungen erbringen müssen.
Die entscheidende Frage lautet:
„Bestätigt Zeekr Schweiz für genau meine VIN überhaupt eine Herstellergarantie und deren Abwicklung in der Schweiz?“
Ohne diese Bestätigung würde ich mit keiner kostenlosen Garantieleistung kalkulieren.
Direkt aus China importiertes Fahrzeug
Bei einem China-Direktimport ist die Situation noch kritischer. Ich finde keine Zeekr-Europe-Regelung, wonach ein chinesisches Marktmodell durch den Import automatisch Anspruch auf Schweizer/europäische Herstellergarantie erhält.
Ohne schriftliche VIN-Bestätigung durch Zeekr Schweiz würde ich daher von keiner in der Schweiz gesicherten Zeekr-Herstellergarantie ausgehen.
Im ungünstigsten Fall: 0 Tage einer durch Zeekr Schweiz bzw. Emil Frey geschuldeten Herstellergarantie.
Eine allfällige chinesische Garantie ist davon zu trennen. Entscheidend ist, ob sie hier durchsetzbar und abwickelbar ist.
Wer ist dann dein Ansprechpartner?
Zunächst dein Verkäufer – von Rotz.
Du hast selbst geschrieben, dass du dort gekauft hast und offenbar keinen eigentlichen Kaufvertrag mit detailliert zugesicherten Leistungen, sondern lediglich eine Auftragsbestätigung besitzt.
Nach Schweizer OR bestehen gegenüber dem Verkäufer grundsätzlich Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln; bei einer neuen Sache verjähren diese grundsätzlich nach zwei Jahren ab Ablieferung, sofern nicht eine längere Haftung vereinbart wurde. Das ist aber keine zehnjährige Herstellergarantie.
Wenn von Rotz 5+5 Jahre Garantie bewirbt oder zugesichert hat, würde ich schriftlich verlangen:
- Wer ist Garantiegeber und wie lange?
- Welche Kilometerlimite, Deckung, Selbstbehalte oder Schadenobergrenzen gelten?
- Wie ist die Hochvoltbatterie gedeckt?
- Wer bezahlt Arbeiten beim offiziellen Zeekr-Servicepartner?
- Wer trägt Software-/Backendprobleme und Diagnosekosten?
- Ist die VIN im europäischen bzw. Schweizer Zeekr-System vollständig legitimiert?
- Funktionieren OTA, App, Cloud-Dienste und Sentry dauerhaft?
- Können Steuergeräte online angelernt, codiert und mit Zertifikaten/Tokens versehen werden?
Diese Zusagen würde ich verbindlich schriftlich als Vertrags- oder Garantiebedingungen verlangen.
Genau diese Fragen habe ich von Rotz selbst gestellt
Ich habe vor einigen Tagen im Zusammenhang mit einer konkreten Offerte schriftlich nach der beworbenen 5+5-Jahres-Garantie gefragt: Wer ist Garantiegeber, welche Deckung besteht, gibt es Schadenlimiten/Selbstbehalte, wie läuft die Abwicklung über Schweizer Zeekr-Partner und was gilt für die Hochvoltbatterie?
Bis heute habe ich keine Antwort erhalten.
Das ist ausdrücklich keine Unterstellung; eine Rückmeldung kann selbstverständlich noch erfolgen. Aber wenn mit 5+5 Jahren geworben wird, halte ich eine klare schriftliche Antwort für elementar.
Zu den gesparten CHF 13'000
Du hast selbst geschrieben, ungefähr CHF 13'000 gespart zu haben. Das ist völlig legitim.
Aber genau solche Abklärungen müssen vor dem Kauf erfolgen. Für CHF 13'000 Preisvorteil kann man bewusst Risiken übernehmen – man muss vorher aber wissen, welche Risiken.
Vor Vertragsabschluss kann ich sagen:
„Ich kaufe nur, wenn Garantie, Backendfähigkeit, OTA-Versorgung und Serviceabwicklung für diese VIN verbindlich geklärt sind.“
Nach Kauf und Bezahlung, ohne Vertrag mit entsprechenden Zusagen, verändert sich die Position erheblich:
Aus dem Käufer mit Verhandlungsmacht wird schnell der Bittsteller gegenüber seinem eigenen Verkäufer.
Und genau deshalb macht mich die öffentliche Kritik an Emil Frey nachdenklich.
Emil Frey Frauenfeld hat dir das Fahrzeug nicht verkauft und am Verkauf keinen Franken verdient. Nach deinen Schilderungen hat der Betrieb vielmehr Zeit und Aufwand in dein Problem investiert.
Falls deine VIN keine Schweizer Garantielegitimation besitzt, wäre es nachvollziehbar, wenn weitere Diagnose-, Programmier- oder Reparaturarbeiten regulär verrechnet werden.
Trotzdem benötigst du möglicherweise gerade diesen Zeekr-Partner, um dein Problem zu lösen.
Deshalb passt für mich das alte Sprichwort:
Man sollte nicht in die Hand beissen, die einem gerade helfen soll – erst recht nicht, wenn diese Hand am eigenen Fahrzeug bisher keinen Franken verdient hat.
Meine Frage an den Verkäufer wäre:
„Wie sorgt ihr dafür, dass das von euch verkaufte Fahrzeug vollständig funktioniert und im Zeekr-System korrekt legitimiert ist?“
Denn der Sentry Mode könnte nur die erste sichtbare Auswirkung sein. Bei einem modernen softwaredefinierten Fahrzeug genügt es möglicherweise nicht, ein Steuergerät einfach auszutauschen. Es muss unter Umständen mit der VIN verknüpft, online angelernt, über das Hersteller-Backend autorisiert und mit Zertifikaten/Tokens versehen werden.
Ist die VIN dafür im europäischen System nicht legitimiert, kann daraus ein wesentlich grösseres Problem entstehen. Dasselbe kann OTA-Updates, App-Bindung, Cloud-Dienste oder spätere Funktionsfreischaltungen betreffen.
Noch etwas zu öffentlichen Forumsbeiträgen
Dieses Forum ist öffentlich. Ich würde nicht davon ausgehen, dass Zeekr Schweiz, Emil Frey oder andere betroffene Unternehmen nicht mitlesen. Beiträge können nachgelesen und dokumentiert werden.
Kritik ist selbstverständlich erlaubt – auch deutliche Kritik. Entscheidend ist die Trennung zwischen:
„Das ist mir passiert.“
„Das wurde mir so gesagt.“
„Daraus ziehe ich persönlich folgenden Schluss.“
und einer Tatsachenbehauptung wie:
„Dieses Unternehmen verweigert mir unberechtigt eine geschuldete Leistung.“
Letzteres unterstellt einem konkret bezeichneten Unternehmen pflichtwidriges Verhalten. Dafür sollte die Tatsachengrundlage belastbar sein.
Das Schweizer Zivilrecht schützt auch Unternehmen vor Verletzungen ihres geschäftlichen Rufs. Unwahre oder nicht ausreichend belegte Tatsachenbehauptungen können je nach Umständen zivilrechtliche Folgen haben. Werden konkrete Personen öffentlich angegriffen, können abhängig vom Wortlaut zusätzlich strafrechtliche Ehrverletzungsbestimmungen relevant werden.
Das schreibe ich nicht als Drohung, sondern als Hinweis darauf, weshalb die eingangs erwähnte Trennung so wichtig ist:
Was weiss ich? Was kann ich belegen? Was vermute ich? Und welchen Schluss darf ich daraus ziehen?
Deshalb würde ich zuerst die Vertrags-, Garantie- und VIN-Situation mit von Rotz vollständig schriftlich klären:
Wer hat was zugesichert? Wer ist Garantiegeber? Welche Garantie gilt für die VIN? Ist sie im Schweizer/europäischen System legitimiert? Wer ist für das Sentry-Problem verantwortlich? Und welche Leistung schuldet Emil Frey überhaupt?
Erst dann lässt sich fair beurteilen, ob Emil Frey tatsächlich etwas falsch gemacht hat.
Bis dahin würde ich die Hand, deren Hilfe ich möglicherweise noch dringend benötige, nicht öffentlich wegschlagen.
Die CHF 13'000 Preisvorteil darf man gerne mitnehmen. Dann gehört aber auch dazu, vor dem Kauf schriftlich abzusichern, welche Garantien, Leistungen und Herstellerzugänge Bestandteil dieses günstigeren Pakets sind.
Wenn diese Abklärungen versäumt wurden, sollte der erste Adressat nicht der Schweizer Generalimporteur sein, sondern der Händler, der das Fahrzeug verkauft hat:
Von Rotz.
Dort würde ich zuerst für belastbare Fakten sorgen – und erst danach öffentlich beurteilen, wer sich korrekt verhalten hat und wer vielleicht nicht.
Einen lieben Gruss
Paolo