Beiträge von Tarn

    Also gemäss KI sieht das wie folgt aus (es war ja auch kein Schaden aus einem direkten Unfall, nur Kratzer. Die Frage stellt sich zudem: wäre das Fahrzeug absolut im TOP Zustand übergeben worden, hätte man nachgefragt und eine schriftliche Bestätigung verlangt, dass keinerlei Nachbesserungen stattgefunden haben vor der Übergabe?)


    Nein, der reine Austausch eines Stoßfängers (bzw. der Stoßstange) begründet in der Regel keine merkantile Wertminderung.

    Beim Ersetzen eines Stoßfängers handelt es sich rechtlich und technisch meist um einen reinen Schraubteil- bzw. Anbauteilschaden.

    Warum entsteht hier meist kein Minderwert?

    • Einfacher Austausch: Kunststoffstoßfänger sind reine Verschleiß- und Anbauteile. Wenn eine beschädigte Stoßstange komplett gegen ein fabrikneues Originalteil ausgetauscht und fachgerecht in Wagenfarbe lackiert wird, ist das Fahrzeug technisch und optisch wieder im exakt gleichen Zustand wie vor dem Vorfall.
    • Kein Eingriff in die Substanzerhaltung: Es wird weder an der tragenden Karosseriestruktur geschweißt, gerichtet noch geschnitten.
    • Kein Marktnachteil: Auf dem Gebrauchtwagenmarkt führt das sachgemäße Erneuern eines Kunststoff-Stoßfängers im Normalfall nicht zu einem Preisabschlag, da kein verbleibender Verborgener Mangel zu befürchten ist. Oft gilt es rechtlich sogar nur als reiner „Schraubschaden“ und nicht einmal als offenbarungspflichtiger Unfallschaden.

    Wann es doch eine Wertminderung geben könnte

    In seltenen Ausnahmefällen kann selbst beim Stoßfänger eine Wertminderung zugesprochen werden:

    • Sicherheits- & Sensorikschäden dahinter: Wenn der Aufprall so stark war, dass das Quermodul, der Pralltopf, Radarsensoren oder das hinter dem Stoßfänger liegende Blech (z. B. das Abschlussblech oder die Karosseriestruktur) beschädigt und gerichtet/geschweißt werden mussten.
    • Sehr frühe Erstzulassung: Wenn es sich um ein absolutes Neufahrzeug (z. B. wenige Tage alt oder nur wenige Hundert Kilometer gelaufen) handelt, bei dem selbst kleinste Reparaturen im Kaufvertrag angegeben werden müssen.

    Fazit: War nur die Kunststoffhülle der Stoßstange verkratzt oder gebrochen und wurde diese einfach durch ein Neuteil ersetzt, geht der Sachverständige im Gutachten fast immer von 0,00 € merkantiler Wertminderung aus.

    das stimmt schon lange nicht mehr!

    Es gibt auch wertminderung beim Tausch oder der Instandsetzung von Stoßfängern. Und nicht wenig. Wir reden hier von der Merkantilen wertminderung. Nicht von der Technischen.

    Anbei die Berechnungsmethode beigefügt

    Hier wären auch die relevanten Maße welche ich beim TÜV messen lassen habe.

    Et kann dann locker bis auf 40 runter gehen.

    Hier wären jetzt die Maße vorne und hinten im 30 Grad und 50 Grad Bereich senkrecht von der Karosserie gemessen in den relevanten Bereichen



    Vorne im 30 Gradbereich ca. 15 mm


    Vorne im 50 Gradbereich ca. 17 mm



    Hinten im 30 Gradbereich ca. 17 mm


    Hinten im 50 Gradbereich ca. 15 mm



    Im 150 mm Bereich über der Nabe ca. 12 mm nach hinten



    Rad ist eigentlich mit vielen Reserven gut abgedeckt



    Gemessen habe ich den Wulst am Reifen vom Felgenschutz weil der überstand und am weitesten vom ganzen Rad raus stand

    Das trifft vielleicht für 5 jahre altes Fahrzeug zu das 200.000 Km gelaufen ist.

    Nicht bei einem Neuwagen.

    Bei einem neueren Fahrzeug gibt es beim Tausch des Stoßfängers eine Wertminderung. Obwohl nur der Wiederherstellungsprozess wiedrholt wird.

    Es kommt die merkantile Wertminderung zum tragen. Nicht die technische.

    Zwei gleiche Fahrzeuge stehen zum gleichen Preis auf dem Hof.

    Bei einem wurde der Stoßfänger getauscht, beim anderen nicht.

    Welches Fahrzeug wird gekauft?

    Das ohne Schaden

    Außer der andere wäre jetzt zum beispiel 500 Euro günstiger.

    Dann wäre alles wieder anders.

    Steht aber bestimmt im Netz.

    Das Spiel haben wir mit unserem BYD durch.

    Schaden wurde sogar noch verheimlicht und repariert.

    Hatten aber das Fahrzeug beim anliefern gesehen gehabt.

    Vom Kauf zurück getreten und bei einem anderen Händler einen vor Ort stehenden mit dem Black Friday Rabatt gekauft.