Also ergooglelte Halbwissen
Solange der Hersteller keine Sicherheitsrelevante Kampagne/Rückruf einleitet (glau mir, das macht kein Hersteller gerne und zwar nicht nur wegen dem Image, sondern wegen den daran gebunden, extrem strengen berhördlichen Vorgaben) , hat der Hersteller mehr Möglichkeiten sich aus der "Affäre" zu ziehen, denn er hat ja, in diesem Fall über einen Fehler, informiert.
Rückrufe sind ja nicht (immer) eine freiwillige Angelegenheit, sondern kommen u.a. vom KBA bei sicherheitsrelevanten Mängeln und sind dann für den Fzg-Halter verpflichtend und Hersteller muss den Schaden kostenfrei beheben. Soweit mein Verständnis, kan mich auch irren
in welche Kategorie der Airbag-Fehler (bzw. Meldung wenn es kein Fehler ist) fällt, entzieht sich m.W.
Erhälst du von Zeekr schriftlich die Zusage, dass die Fehleranzeige keine Auswirkungen hat, Airbag und alles anderen Systeme einwandfrei funktionieren und nur eine Fehlermeldung der Software ist. Dann ist die Haftungsfrage ja geklärt.
Ich habe schriftliche Bestätigung von meinem Händler.